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1. Geschichte des Altertums - S. 309

1889 - Wiesbaden : Kunze
§. 60. Die christliche Kirche. 309 die Dauer nicht zu widerstehen vermochte. Eine Provinz nach der andern ging verloren. Rom selbst wurde mehrere male erobert und ausgeplündert. (Teil Ii, §. 5). Nomulus war Roms Gründer und erster König gewesen; ein Romulus Augustulus war der letzte weströmische Kaiser. Ihn stürzte Odoaker, ein Anführer deutscher Söldner, und bereitete dem weströmischen Reich 476 den Untergang, indem er eine germanische Herrschaft an seine Stelle setzte. Das oströmische Kaisertum erhielt sich länger; erst 1453 entrissen die vordringenden Türken dem letzten Konstantin sein Land und seine Hauptstadt. §. 60. Die tfmftlmß üutfie. Das Christentum hatte sich schon im ersten Jahrhundert über v alle Provinzen des römischen Weltreichs verbreitet, und die Verfolgungen trugen nur zur Vermehrung der christlichen Gemeinden bei. Wie sie an Zahl zunahmen, so befestigte sich allmählich auch die Kirche in Lehre, Verfassung und Gottesdienst (Kultus). Schon bei den ersten Gemeinden bestand das Amt des Wortes oder der Predigt, zu dessen Führung von den Aposteln unter Beirat der Gemeinden Ä l t e st e (Presbyter) bestellt und durch Handauflegen geweiht wurden. Neben ihnen besorgten sieben D iakonen (bei den Frauen Diakonissinnen) die Armen- und Krankenpflege, die jedoch auch an der Seelsorge teil nahmen und ebenfalls geweiht wurden. Bald wurde einem der Ältesten die Leitung und Verwaltung der Gemeindeangelegenheiten übertragen und ihm der Titel Bischof beigelegt. Da demselben die Handhabung der Kirchenzucht und die Verwaltung des Gemeindevermögens oblag, so stieg seine Macht in kurzer Zeit bedeutend. Zn der Folge entwickelte sich der geistliche Stand aus den Gemeindegliedern, und man unterschied in der Christenheit Klerus und Laien. Auch in dem Verhältnis der Gemeinden zu einander bildete sich ein Unterschied aus, indem diejenigen, welche besonderes Ansehen genossen, oder von denen andere gegründet waren, allmählich ein Aufseherrecht über die übrigen erlangten; ihre Bischöfe erhoben sich zu Oberhirten der Gemeinden einer Provinz und übten dieses Amt durch Berufung der Bischöfe und Leitung der Versammlungen (Synoden) aus. Die angesehensten Bischöfe waren die zu Jerusalem, Antiochia, Alexandria und vorzüglich der zu Rom. Die Einheit in der Lehre der Kirche suchte man ebenfalls zu wahren und den Begriff der einen allgemeinen (katholischen) Kirche auch äußerlich durch Überein-

2. Das Altertum - S. 98

1907 - Leipzig : Voigtländer
98 Geschichte der Römer. aus. Das Volk hielt die Christen für Gottesleugner und Menschenfeinde, der Obrigkeit galten sie als staatsgefährlich, vorkommende Notstände und Unglücksfälle wurden ihnen zur Last gelegt. Huf grausame Weise nahm man vielen das Leben. Die heftigsten Verfolgungen fanden unter Nero,Trojan,Ittarcrurel, Decius und Diocletian statt. Doch „das Blut der Märtyrer wurde der Same der Kirche". Verfassung 3. Kirchenverfassung. Die Verfassung der ersten Christengemeinden wurde durch die Rpostel bestimmt; sie setzten Älteste (Presbyter) als Leiter der Gemeinden, Diakonen (Helfer) als Pfleger der Armen und Kranken ein. 3n der nachapostolischen Zeit schlossen sich die Kirchenbeamten zu einem Stande, dem Klerus, zusammen, der sich von den übrigen Gemeindegliedern, den Laien, immer mehr absonderte. Die erste Stelle im Klerus nahmen die Bischöfe (Rufseher) ein; unter ihnen erlangten die Bischöfe der größeren Städte den Vorrang. Lehre 4. Oie christliche Lehre. Die Grundlage der christlichen Lehre bildete die predigt derrpoftel vondhriftus, dem Heilande. Die Schriften der Evangelisten und Rpostel wurden im Neuen Testament vereinigt. Rus Christi Taufbefehl (Matth. 28,19) entstand das „ap ostolische" Be&enntnis Glaubensbekenntnis, das die christlichen hauptlehren zusammenfaßt. 5. Gottesdienst. Die Rnhänger Christi betrachteten sich zuerst noch als Juden und lösten sich erst allmählich von diesen los. heilige ©rte a) Heilige Orte. Die Christen hielten ihren Gottesdienst anfangs im Cempel zu Jerusalem oder in den Synagogen at). Rußerdem kamen sie in geeigneten Häusern der Gemeindemitglieder zusammen; gern wählten sie hierzu die Basiliken, d. h. die Festsäle, die sich hier und da in den Gärten der Reichen erhoben. Ruch fanden Gottesdienste an den Gräbern der Märtyrer statt, so in den Katakomben Roms, h-ilige b) Heilige Zeiten. Die ersten Christen feierten mit den Juden den Sabbat, hatten aber außerdem besondere Versammlungen am Sonntag, dem Ruferstehungstage des Herrn. Sie feierten auch (D ftern und Pfingsten mit den Juden, legten aber diesen Festen christliche Bedeutung bei. — Nach der Scheidung des Christentums vom Iudentume trat an die Stelle des Sabbats die Sonntagsfeier. Ruch wurden die Todestage dermärtyrer zu Festtagen erhoben. Erst seit dem vierten Jahrhundert feierte man das weihnachtsfest an Stelle des heidnischen „Geburtstages der unbesiegten Sonne". , heilige c) Heilige Handlungen. Der Gottesdienst bestand zuerst aus handlangen^^ Rbendgottesdienst. Der Frühgottesdienjt setzte sich aus Gesang, Vorlesung und Erklärung heiliger Schriften und Gebet zusammen ; derrbendgottesdienst umfaßte die Rbendmahlsfeier, der ein Liebes-

3. Das Altertum - S. 101

1907 - Leipzig : Voigtländer
§65. Mtchristliche Kunst. 101 dauerte fort; es gab von nun an ein oströmisches (griechisches) und ein weströmisches Reich. Das oströmische Reich bestand noch bis zum Jahre 1453. Das weströmische Reich erlag den Stürmen der Völker- Untergang manberung; sein letzter Kaiser Römulus Hugüftus wurde von römische Gdoäker, dem Anführer deutscher Soldtruppen, entthront, 476. § 65. Die älteste Kunst der Christen. 1. Die Baukunst. Ris nach Beendigung der Verfolgungen die Christen sich besondere Versammlungshäuser, Kirchen, erbauen durften, dienten ihnen als Muster die Festsäle oder Basiliken, deren Einrichtung sich für ihre Gottesdienste als zweckmäßig erwiesen hatte. So entstand die altchristliche Kirche oder Basilika. Sie hatte die Form eines Baiuma länglichen, von Westen nach Osten gerichteten Rechteckes und gliederte sich in drei Teile: 1. vor der eigentlichen Kirche lag ein von Säulengängen um- vorin gebener vorhof mit einem Brunnen in der Mitte. Rn Stelle dieses offenen Vorhofes trat oft eine bedeckte Vorhalle. 2. Nun folgte das Gemeindehaus, durch Säulenreihen in 3—5 ©emembe* „Schiffe" geteilt, von denen das mittlere breiter und höher war I,nus und in seinen wänden kleine Rundbogenfenster hatte. Das Gemeindehaus war flach gedeckt oder gegen den Dachstuhl hin offen. 3. (Ein halbkreisförmiger Raum, die Rpsis (Rundung, Wölbung) apfis bildete den Rbschluß des Mittelschiffes, hier stand der Ritar, ursprünglich ein einfacher Tisch über dem Grab (Krypta) eines Märtyrers. Dahinter stand der Stuhl (cathedra) des Bischofs, zu beiden Seiten davon die Sitze des übrigen Klerus. Durch Schranken (cancelli) war die Rednerbühne (Kanzel) vom Kan3ei Gemeindehaus abgesondert. Rls die Zahl der Geistlichen wuchs, wurde zwischen Rpsis und Gemeindehaus noch ein Quer schiff eingefügt. Das aum-tötff Äußere der Basilika war schlicht. Glockentürme wurden erst im Laufe ©io*en= der Seit üblich und dann für sich stehend neben der Kirche errichtet. So war die Basilika ein „Innenbau" für die Bedürfnisse des christlichen Gottesdienstes; sie wurde die Grundform der kirchlichen Baukunst. Besonders zahlreiche Basiliken sind in Rom erhalten; besonders altertümlich ist die Klemenskirche (2. Teil, Tafel V, 2—3). Neben den langhingestreckten Basiliken wurden seit 400 auch Rundkirchen m i t Nundkn-chen Kuppeldach gebaut, zuerst nur als Grabkapellen und Tauf Kirchen

4. Reallexikon des classischen Alterthums für Gymnasien - S. 254

1877 - Leipzig : Teubner
254 Collatia — Columna. für die Ruhe Italiens. Drei Kohorten waren von ihnen stets 511 Rom und zwar zuerst bei den Bürgern einquartiert (Suet. (Jet. 49.), bis Tibe-rtus ihnen auf Veranlassung des Sejan "an der Ringmauer Roms ein eigenes Lager anwies ca-stra praetoria Suet. Tib. 37. Sie bildeten nebst den equites praetoriani die kaiserliche Garde (vires et robur exercitus, Tac. liist. 1, 87. 2, 25.) und hatten außer höherem Range und Solde ,y Vorrecht von nur 16 Sdienftjähren (die Le-9ton§|oibaten 20 Jahre). Von Vitellins wurde diele Garde aufgelöst, weil sie für Otho gegen ihn gefochten hatte (das. 2, 67. Suet. Vit. 10 )- ba= für errichtete er 16 neue cobortes praetoriae (Tac. Inst 2, 93.) und 4 coli, urbanae anstatt der von August für die polizeiliche Sicherheit ornö bestimmten 3 cok. urbanae, die ebenfalls an dem Kriege gegen Vitellins theilgenommeii hatten 1 Dct|V 1, 89.). Augnstus hatte sie dem etwaigen praelectus urbi zur Verfügung gestellt. Später verschmolzen diese beiden Truppengattungen und gab es deren nur 14 Gehörten, bis Konstantin ö. Gr. diese Garde ganz aufhob und die castra praetona zerstörte, als den fortdauernden Sitz der stets wiederkehrenden Militärrevolutionen. os ®tabt 5 Millien östlich von Rom am Unw, Wohnort des Tarquinins Collatinns wo S.tarquimns und seine Begleiter die Lueretia beim Spinnen trafen. Liv. 1, 38. 57. Collatiiius s. Tarquinii. Collegium (conleg. bis zu Augustus), eine Verbindung mehrerer Menschen, welche zusammen eine logen, juristische oder moralische Person ausmachen. Weiteren Umfang hat die Bedeutung von soclalitas; ordo und corpus sind spatere Namen nicht technischem Sinne wird gesagt collegium praetorum, tnbunorum u s. w., beim btefe sind unter steh Kollegen, bilben aber nicht eine Person Zu einem colleg. werben minbestens drei Mitglieder erfordert. — 1) Die ältesten römischen Korporationen waren religiöser Natur und für gewisse Culte eingeführt, z. B. sodales Tifcii, sodalitas germauorum Lnpercorum 11. a., wie überhaupt ctlle Gemein schaftlichkeit aus den sacris beruhte, solche Sodalitäten waren die für den Cult der vergötterten Kaiser errichteten sod. Augustales, Llaudiales^ Flaviales u. a. — 2) Uralt waren auch die Handwerkerinnungen, collegia opifi-Cum’ ^5.Iu. einer zahllosen Menge heranwuchsen. - 3)^Jjülitftrif:che Korporationen, oder zur Feier von spielen vereinigt, wie coll. Germanornm Martensium, Iuvenum u. a. — 4) Coli te- nuiornm, Leichencasseneollegien, welche ihren Mitgliedern nach deren Tode ein anständiges Begräbnis sichern wollten. - 5) Coll. in weiterem (sinne sind die städtischen Kommunen (civitates mumcipia, coloniae) und der Staat selbst —' Die mnere Einrichtung und Verfassung der Kollegien war sehr ähnlich, z. V, in Beziehuua aus gemeinsames Vermögen, Vorsteher, Begründung und Auflösung, Privilegien u. s. w. Die meisten Korporationen vereinigten sich an bestimmten iew äu seitlichen Mahlzeiten und blieben auch nach dem^obe vereinigt, inbem sie gemeinsame Begrabmtzplätze hatten. Collma s. Tribus. Colllna porta s Roma, 5. Collis liortörum s. Roma, 11. Colonia. I. Unter den sehr vielen mit biesem tarnen bezeichneten Stävteanlagen ist besonbers zu nennen Colonia Agrippina oder Agrippinen-sis am Rhenus (j. Köln am Rhein). Früher eine etabt der Ubier (oppidum Ubiorum Tue ann. 1 36 ), würde sie 50 n. K. aus Betrieb der Gemahlin des Kaisers Klaubius, Agrippina bic hier geboren war, colonisirt und nach ihr be-nannt, erhielt das ins Italicuni und hob sich ?u einer bebeutenben Größe und Blüte. Tac. hist. 1 ’ 7^Ö. 56. — Ii. s. Klriqovilcc. sn> V rnu1 ’ .ober Durchschlag, gewöhnlich von Metall, mit kleinen Löchern versehen und zum Klaien der Flüssigkeiten, besonders des Weines angewandt. ' Kolumbarium, 1) Taubenhaus, 2) das Innere der Grabgewölbe, welche mit ihren vielen Nischen L0c11 ec^> solia) den Taubenhäusern nicht nn-ähnlich waren, s. Sepnlcrum, 6. 3unius Moderatus, geb. zu Gades, Zeitgenosse des Seneea, lebte unter Nero, hielt sich eine Zeit lang als Tribun in ehrien auf und starb wahrscheinlich zu Tarent, eeut Werk Über die Oekouomie (de re rustica) tn 12 Büchern (barunter das 10., über den Gartenbau , in Nachahmung des Vergil in Hexametern), um 62 geschrieben und einem gewissen P. .ins gewidmet, ist in einer schmuckreich rheto-nftrenben, aber fließenden Sprache mit Geist und Linstcht abgefaßt. Außerdem haben wir noch von ihm, vielleicht ans einem früher geschriebenen aber verloren gegangenen ökonomischen Werke in 4 Büchern, eine Abhandlung über Baumzucht, de arbonbus. Ausgg. in den Scriptores rei rüst. von xy. M. Gegner und I. G. Schneider. , olurnua, griech. avrßrj ober arvlog, auch mcov eine Säule ursprünglich nur zum Nutzen, eine stütze ober eine Säule zum Tragen eines Faches, anfangs wol aus Baumstämmen ober unbehauenen Steinblöcken, die erst allmählich eine edlere Gestalt bekamen. Sie fanden ihre Anwendung in jedem Hanse und Tempel, ba die Säulenhalle ein wesentlicher Theil berfelben war, und daher überhaupt in allen Gebäuben, aber auch auf Arabern und überhaupt bei Monumenten Parthenon zu Athen. (vgl- Hans, Templum, Sepnlcrum). Uii-terfchieben würden in Griechenland brei Säulen-orönungen, die dorische, die ionische und die korinthische. — Die dorische und ionische treten fast gleichzeitig auf, und dorisch wurde der ältere Baustil, obschon er anfangs gerade in nichtbori-icheu Staaten wie in Athen geblüht zu haben ^

5. Die römische Kaiserzeit und die Germanen - S. 21

1915 - Leipzig [u.a.] : Teubner
Das Christentum 21 Sie ordneten ferner an, daß diejenigen, die ein Ehrenamt bekleideten, desselben verlustig gehen, diejenigen aber, die in dienender Stellung sich befänden, falls sie bei ihrer Anhängerschaft an das Christentum beharr* ten, ihre Freiheit verlieren sollten. So lautete der erste gegen uns gerichtete (Erlaß. Bald darauf kamen andere Erlasse hinzu, die bestimmten, daß die Vorsteher der Gemeinden sämtlich an allen Orten zunächst in Fesseln gelegt und dann später auf jede weise zum ©pfern gezwungen werden sollten. Huf die ersten Erlasse folgte dann ein anderer, in dem befohlen wurde, die (Befangenen, die geopfert hätten, frei zu lassen, diejenigen dagegen, die sich weigerten, mit zahllosen Foltern zu zerfleischen, wie vermöchte wohl jemand die Menge der Märtyrer in den einzelnen Provinzen, besonders derer in Afrika, Mauretanien, Thebais und in Ägypten zu zählen? d) Edikt von Mailand (313). (Eusebios, Kirchengeschichte X 5. ... Als ich, der Kaiser Lonstantin, und ich, der Kaiser Licinius, glücklich in Mailand angekommen waren und alles, was zu Nutz und Frommen des Staates dient, in Erwägung zogen, da haben wir unter anderen uns allgemein nützlich scheinenden Erlassen, oder vielmehr vor allen anderen, zu verordnen geruht, was zur Verehrung und zum Dienst der Gottheit gehört, und zwar geht unsere Verordnung dahin, den Christen und alten anderen freie Wahl zu lassen, derjenigen Religion zu folgen, der immer sie wollen. Diesen unseren willen haben wir in der weise kund zu tun für nötig erachtet, daß unter gänzlicher Beseitigung sämtlicher Bestimmungen, die in unseren früheren Schreiben betreffs der Christen enthalten waren, auch alles, was zu hart und unserer Milde nicht entsprechend schien, aufgehoben werde, und daß hinfort frei und unbeirrt ein jeder, der den Wunsch hat, sich zur Religion der Christen zu bekennen, sich ohne jede Belästigung zu ihr bekennen darf. Da ferner, wie wir erkannt haben, die Christen nicht nur jene Stätten1, au denen sie zusammenzukommen pflegten, sondern auch noch andere besessen haben, die nicht (Eigentum einzelner von ihnen waren, sondern zu den Gerechtsamen ihrer ganzen Körperschaft, d. H. der christlichen Gemeinde, gehörten, so sollst du2 anordnen, daß alle diese, entsprechend dem von uns erlassenen Gesetze, ohne jeden Streit den Christen, d. H. einer jeden Körperschaft und Gemeinschaft unter ihnen, wiedergegeben werden. 1 Don deren Rückgabe ist vorher die Rebe. 1 Der Erlaß ist gerichtet an den praefectus praetorio (Gberstatthalter).

6. Die Völker des Altertums, Römer und Germanen bis zu Karl dem Großen - S. 28

1900 - Leipzig : Hirt
28 Geschichte der Griechen und Macedoner. Fast jede Stadt und jede Insel hatte ihren König; die Könige nennt Homer die Hirten der Völker. In hohem Ansehen stand bei den alten Griechen das Gastrecht. Sobald ein Fremdimg im Hause erschien, sprach er einen Segenswunsch der die Familie, in die er eingekehrt war. Dann wurde er gastlich be-wirtet; neben dem Hausherrn war sein Ehrensitz. Erst nachdem er sich mit Speise und Trank erquickt hatte, fragte man ihn nach Namen. Stand, Heimat und Zweck seiner Reise. War er der Hilfe bedrftig, so wurde sie ihm gewhrt. Mit angemessenen Geschenken entlie man ihn. Zeus selbst, der hchste Gott, galt als Beschtzer des Gastrechtes. Sei uns der Gastliche gewogen." lt Schiller den Snger Jbykns sagen. ..der von dem Fremdling wehrt die Schmach." Erster Zeitraum. Von der dorischen Wanderung bis zu den Verserkriegen. 1. Die Spartaner. a) Die Zeit vor Lykurg. Der mchtigste Staat des Peloponnes war Sparta. Die Bevlkerung zerfiel in drei Klassen. Die erste wurde gebildet von den Dorern. Diese hatten das Land während der sogenannten dorischen Wanderung erobert und unter ihre einzelnen Familien in 9000 gleiche Teile verteilt. Sie waren das herrschende Volk, die Spartaner im engern Sinne. Zur zweiten Klasse gehrten die ursprnglichen Einwohner des Landes, die den einwandernden Dorern keinen Widerstand entgegengesetzt hatten. Ihnen wurde dasjenige Ackerland zugewiesen, das um die Besitzungen der Spartaner herumlag. Deshalb* heien sie Umwohner, oder mit dem griechischen Namen Perioiken. Es waren 30000 solcher Familien zurckgeblieben, und unter diese war das von den Spartanern nicht besetzte Land zu gleichen Teilen verteilt worden. Die Perioiken waren freie Brger. Sie bezahlten Steuern und nahmen an den Kriegen der Spartaner teil, aber zu den hheren mtern wurden sie nicht zu-gelassen. Sie hatten alle Pflichten, aber nicht alle Rechte der Spartaner. In ihrer Hand lag vorwiegend der Handel und die Gewerbthtigkeit. Die Heloten bildeten die dritte Klasse. Auch sie gehrten zu den ur-sprnglichen Einwohnern des Landes; aber sie hatten sich den einwandernden Dorern mit den Waffen widersetzt und waren besiegt worden. Deshalb waren sie Sklaven geworden, hatten aber im ganzen ein sorgloses Leben. Die Spartaner wiesen ihnen von ihren eigenen Lndereien Grund-stcke an. Diese muten sie bebauen und dursten sich ein Huschen darauf errichten. Von der Ernte hatten sie einen bestimmten Teil an ihre Herren abzuliefern; der Rest gehrte ihnen. Ein Amt konnten sie nicht bekleiden.

7. Verschüttete Römerstädte, die Römer in den Provinzen, Lager und Soldatenleben, Religion und Philosophie, der Ausgang des römischen Weltreichs - S. 136

1884 - Leipzig : Freytag [u.a.]
— 136 — ganzes Konglomerat von Namen des Sonnengottes vor: Sol, Phöbus, Serapis, Osiris, Mithras, Dis, Typhon, Atys, Jupiter, Ammon, Adonis, unter welchen verschiedenen Namen, wie ausdrücklich hinzugefügt wird, doch nur der einzige Gott verstanden sei. Von welcher Bedeutung der Mithraskult in der Übergangsepoche war, beweist am besten der Umstand, daß Kaiser Commo-dns ihn zum offiziellen Kult des kaiserlichen Hauses erhob und daß Kaiser Constantin bis an sein Ende zwischen Mithras und Christus geschwankt hat; das ganze vierte Jahrhundert hindurch hat Gott Mithras unter den Anhängern des Heidentums diese hervorragende Stellung behauptet. Ja das Christentum selbst scheint manche Elemente des Mithraskultus in sich aufgenommen und sich assimiliert zu haben; so feierten z. B. am 25. Dezember, zur Zeit der Wintersonnenwende, die Mithrasdiener ebenso ein Hauptfest wie die Christen. (Auch die „Felsgeburt" des Gottes, von der gleich die Rede sein wird, kann mit der Stall-geburt Christi in Parallele gestellt worden sein. Mitunter findet man auf Mithrasdeukmälern das Zeichen des Krenzes angebracht, was ebensogut einen Akt von christlichem Exorcismus, als eine Kumulierung mit dem Mithras-Knlt bezeichnen kann.) In allen Gegenden des Reiches sind Heiligtümer des Mithras gefunden worden, besonders zahlreiche in Rom und in den germanischen und illyrischen Grenzlandschaften: die letzten, hochinteressanten Funde dieser Art wurden vor kurzem bei Groß-Krotzeuburg (oberhalb Hanau) am Main und zu Varhely in Siebenbürgen unter den Ruinen der dacischen Hauptstadt Sar-mizegetusa gemacht. (Erstere sind beschrieben von G. Wolff in der Festschrift der Xxxi. Generalversammlung der deutschen Geschichts- und Altertumsvereine. Kassel 1882; über letztere findet man eine vorläufige Notiz in den „archäologisch-epigra-phischen Mitteilungen aus Österreich" von O. Benndorf und O. Hirschfeld, 1882). Der stets eng bemessene Raum der Mithrasheiligtümer be-

8. Verschüttete Römerstädte, die Römer in den Provinzen, Lager und Soldatenleben, Religion und Philosophie, der Ausgang des römischen Weltreichs - S. 149

1884 - Leipzig : Freytag [u.a.]
— 149 — sonnte, namentlich auch die Epicuräer, die dem schwindelhaften Treiben der Religionsstifter gegenüber ebenfalls den Gleichmut bewahrten. Die Christenhetze war eben das „No popery!“ jener Epoche; wie dies Lucian in dem Stücke „Alexandros oder der Lügenprophet" drastisch hervorhebt. Wir Horen auch sonst viel von Schwindlern, die das religiöse Bedürfnis zu ihrem Vorteil ausbeuteten. So werden falsche „Erklärer Mosis" erwähnt. Allerlei andere schlimme Auswüchse ließen sich ebenso wenig vermeiden: so z. B. wenn eine christliche Sekte in übertriebener Strenge die Ehe ganz verbieten wollte, oder wenn andere von dem „tausendjährigen Reich" schwärmten; worauf ja viel spätere Zeiten wieder zurückkamen. — .. 2m vierten Jahrhundert erlangte das Christentum das Übergewicht: nach mancherlei Hemmungen und Verfolgungen, die e» dafür zu bestehen gehabt hatte, daß es die herrschende Staatsreligion in ihren Fundamenten angriff. Konstantin stellte den Frieden her, indem er auch das Christentum privilegierte, dessen Priester mit Immunitäten begabte, wie sie die heidnischen bisher besessen hatten, Stiftungen zu Gunsten der Kirche erlaubte und von Staatswegen sie unterstützte. So standen die beiden großen Religionssysteme, das heidnische und das christliche, die sich doch gegenseitig ausschlossen, zunächst gleichberechtigt neben einander. Konstantin selbst ist, wenn überhaupt, erst auf dem Toten-bette Christ geworden, während er bei seinen Lebzeiten noch Tempel baute und sogar ein neues Priestertum zu Ehren seines eigenen Hauses, der „gens Flavia“, kreierte. Doch schritt die Regierung jetzt gegen abergläubische oder unsittliche Religionsübungen ein, die Heilighaltung geweihter Haine und Kultstätten wurde nicht länger respektiert, sondern deren Benutzung zu öffentlichen oder Privatzwecken erlaubt und sogar gefördert. Unter den Söhnen Constantins begann man

9. Verschüttete Römerstädte, die Römer in den Provinzen, Lager und Soldatenleben, Religion und Philosophie, der Ausgang des römischen Weltreichs - S. 152

1884 - Leipzig : Freytag [u.a.]
152 hinsichtlich der Mildthätigkeit, er empfahl Hospize zu errichten und der Armenpflege sich anzunehmen; er stellte zu diesem Zwecke Staatsunterstlltzung in Aussicht. Der ganze Versuch hatte nicht Zeit, sich gehörig zu entfalten; wer weiß, was geschehen wäre, wenn Julian noch zwanzig Jahre regiert hätte. Es war eine Menge indifferenter Elemente vorhanden, die sich nach den Umständen auf die eine oder die andere Seite zu schlagen bereit zeigten; wer die Staatskarriöre ergriff, ließ sich erst auf dem Totenbette taufen, um durch religiöse Scrupel, wenn er etwa als Magistrat heidnische Sakralakte auszuführen hätte, nicht gehindert zu werden. Erst unter der orthodoxen Dynastie des Theodosins wurde wieder gewaltsam christianisiert; es war dies ein Rückschlag gegen den Versuch des Usurpators Engenius (392 — 394), mit Hilfe der heidnischen Partei in Rom seine Herrschaft zu begründen. Infolge der energischen und konsequenten Haltung der Dt)* nostie erfolgten Massenübertritte zum Christentum. Das hatte aber zugleich die Wirkung, daß die Bekehrung eine sehr oberflächliche war und daß fast das gesamte Inventar des Heidentums in das Christentum himiberwanderte; der besiegte Teil zog durch ein Hinterpförtchen wieder als Sieger ein. Die Tempel, an denen das Volk festhielt, wurden entweder einfach dem christlichen Gotte geweiht oder nach ihrer Zerstörung Fig. 60. Kaiser Julian.

10. Römische Geschichte - S. 7

1893 - Dresden : Ehlermann
I. Die Anfänge Roms. 7 Das ganze Leben des Römers durch Religion geweiht, keine Handlung ohne heilige Gebräuche begonnen. Erkundung der Zukunft durch Vogelschau (Flug, Geschrei, Fressen, z. B. der heiligen Hühner) — die „auspicia“ —, durch Schau der Eingeweide der Opfertiere — die „haru-spicia“ (den Etruskern entlehnt) —, durch Beachtung ausserordentlicher Wunderzeichen — portenta und prodigia — wie Stein- und Blutregen, Einschlagen des Blitzes und ähnliches. Die Beobachtung aller jener Zeichen Geschäft der zahlreichen „augures“ und „haruspices“. Die Sibyllinischen Bücher (vgl. o.) Staatsorakel. Ausgebildete Priesterschaft, in „Kollegien“ zusammengeschlossen. Ausser den augures i) die Salier, Priester des Mars, die Wächter des heiligen Schildes, den man vom Himmel gefallen wähnte. Umzug im März unter Tanzen und Singen. 2) die Vestalinnen, die das heilige Stadtfeuer zu unterhalten hatten. Sie waren (wie die christlichen Nonnen) zur Jungfrauenschaft verpflichtet. 3) die pontifices, denen die Überwachung sämtlicher religiöser Einrichtungen oblag und an deren Spitze der Oberpriester (pontifex maximus) stand. In den meisten Kollegien Opferanzünder (flamines). Eine von vorgeschrittener Menschlichkeit zeugende Einrichtung ist die Priesterschaft derfetialen, welche den Ausbruch eines Krieges durch vorgängige Unterhandlung zu verhindern suchen und ihn im Falle der Unvermeidlichkeit unter religiösen Formen ankündigen mussten. Strenge Religionsübungen, Sühnungen und Büssungen. Dabei frohe Feste, wie die Saturnalien, unserem Erntefest ähnlich, wo der Herr seine Knechte bediente, die Luper-kalien mit heiteren Scherzen, die Palilien, an welchen man das Geburtsfest der Stadt Rom feierte. I. Rom als Freistaat. Erster Zeitraum. Gründung eines römisch - italischen Reiches. 510—266 v. Chr. Erster Abschnitt. Von der Gründung des Freistaates bis zur Beendigung des Ständekampfes. 510 — 366 (300) v. Chr. Zweiter Abschnitt. Von der Beendigung des Ständekampfes bis zur Unterwerfung des eigentlichen Italiens. 366 (300) —266 v. Chr. Zweiter Zeitraum. Gründung des römischen Weltreiches. 264 —133 v. Chr. Erster Abschnitt. Der Kampf mit den semitischen Puniern. 264 bis 201 (146) v. Chr.
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